Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu gehört der Umbau der Badewanne zu einer bodengleichen Dusche.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Bei einem Ehepaar mit jeweils einem Pflegegrad sind so bis zu 8.360 Euro möglich.
Ab welchem Pflegegrad gibt es das Geld?
Der Zuschuss steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Ein hoher Pflegegrad ist also nicht nötig.
Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, lohnt sich der Weg. Wir unterstützen Sie kostenlos dabei, den Pflegegrad zu beantragen und die Unterlagen vorzubereiten.
So beantragen Sie den Zuschuss, in fünf Schritten
Der Ablauf ist klarer, als er zunächst wirkt. Wichtig ist nur eines: Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt und genehmigt werden.
- Antrag stellen: Formlos oder mit dem Formular Ihrer Pflegekasse. Auf Wunsch übernehmen wir das komplett für Sie.
- Maßnahme begründen: Kurz beschreiben, warum der Umbau die Pflege erleichtert oder ein selbstständiges Leben ermöglicht.
- Kostenvoranschlag einreichen: Wir erstellen ihn nach dem kostenlosen Vor-Ort-Termin und reichen ihn ein.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft in der Regel innerhalb weniger Wochen.
- Umbau starten: Nach der Freigabe bauen wir um, viele Bäder in nur 48 Stunden.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
In den meisten Fällen genügen der Antrag, eine kurze Begründung und ein Kostenvoranschlag. Den größten Teil davon übernehmen wir für Sie.
Wichtig ist, nichts vor der Genehmigung in Auftrag zu geben. Sonst kann die Pflegekasse die Erstattung verweigern.
Wie viel müssen Sie selbst zahlen?
In vielen Fällen bleibt nur eine geringe oder gar keine Zuzahlung. Ob und wie viel übrig bleibt, hängt von Größe, Zustand und Ausstattung Ihres Bads ab.
Den genauen Kostenvoranschlag bekommen Sie kostenlos, bevor Sie sich entscheiden. So wissen Sie vorher, woran Sie sind.